In einer offiziellen Stellungnahme fordert die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit Blick auf die kommende Wahlperiode weitere Anstrengungen bei der Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder. Konkret formuliert sie folgende Maßnahmen und spricht von einer Gesamtschau, die Ziele definiert und mit Maßnahmen unterlegt wird:

  • eine nationale Strategie gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die unter Beteiligung der Bundesländer Ziele und Maßnahmen definiert und deren Umsetzung überwacht,
  • den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Form ausgeweiteter Berichtspflichten gegenüber der Politik sowie einer gesetzlichen Veran- kerung der Institution zu stärken,
  • die Tätigkeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs weiter zu unterstützen,
  • die Arbeitsergebnisse und Vorschläge des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu prüfen und entsprechend umzusetzen.

All dies Maßnahmen sind richtig, doch was fehlt ist eine tatsächliche Gesamtschau auf den Kinderschutz. Seit Monaten arbeiten Jugendämter am Limit, wo also sind die Maßnahmen für die Aufstockung des Personals, eine Digitalisierungsstrategie für Jugendämter, wo sind Diensthandys und Dienstfahrzeuge? Wie gelangen Kinder, die im Lockdown Gewalt und Missbrauch erlebt haben an Informationen? Wo sind die flächendeckenden Beratungs – und Anlaufstellen, die wir dringend brauchen? Überall dort, wo Kinderschutz zu lesen ist, sollte auch universitär ausgebildeter Kinderschutz zu finden sein. Die Politik ist gefordert, für die akademische Qualifikation aller im Kinderschutz tätigen Professionellen zu sorgen.

Was ist mit den Kindern, die seelische Grausamkeit, körperliche Misshandlungen oder schwere Vernachlässigung erlebt haben? Für all diese Kinder scheint es in der Bundesregierung keinen „sichtbaren“ Fürsprecher zu geben und auch hier braucht es eine unabhängige Stimme, jemanden, der ihr Leid sieht.

Der Beauftragte und ein ihm zugeordnetes und gut ausgestattetes Fachteam sollten die Aus- und Fortbildung aller Berufsgruppen, ihre Ausstattung sowie bestehende Strukturen und Verfahren im Kinderschutz kritisch im Blick haben, zur Anlaufstelle für Beschwerden und Whistleblower werden und unabhängige Ombudsstrukturen in der Jugendhilfe schaffen und befördern helfen. Er sollte der Bundesregierung im Rahmen einer regelmäßigen durch ihn veranlassten Evaluation des Kinderschutzes und einer Berichterstattung an den Bundestag Hinweise geben, wie der Kinderschutz grundlegend verbessert und das Dunkelfeld minimiert werden kann.

Das es einen enormen Bedarf gibt, dies zeigen deutlich strukturelle Schwächen im System des deutschen Kinderschutzes. Strukturen, die dafür sorgen, dass der Staat seinem Auftrag zum Kinderschutz nicht gerecht wird.