#KeineGewaltgegenKinder
Sie werden getreten, geschlagen, gequält, und jeden dritten Tag stirbt eines von ihnen. Mitten unter uns. Kindesmisshandlung ist immer noch trauriger Alltag in unserem Land: Jeden Tag werden 12 Kinder krankenhausreif geschlagen und müssen damit (über) leben. In jeder Schulklasse sitzen 1 – 2 Kinder, die sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben. Das bewegt und berührt uns.
Grundlage unseres Handelns bildet die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989. Wir finden, diese Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Mit besonderem Augenmerk auf Artikel 19, der sich gegen Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung und sexuelle Gewalt von Kindern äußert.
Kinderschutz ist einer der größten sozialen Baustellen in unserem Land. Jugendämter sind mehr auf Reparatur als auf Prävention ausgelegt, es fehlt an bundesweit gültigen Standards, es mangelt am Austausch und an der Qualifizierung und Ausbildung der unterschiedlichen Akteure. Strukturen, die diese Katastrophen zulassen, müssen so geändert werden, dass der Staat seinem Auftrag zum Kinderschutz gerecht wird. Kinderschutz darf sich nicht zwischen Faszination und Empörung, zwischen Desinteresse und Unkenntnis bewegen. Eine grundlegende Revision, Verbesserung und Neuausrichtung des Kinderschutzes, orientiert an den Rechten, Bedürfnissen und Belastungen misshandelter und sexuell missbrauchter Kinder ist notwendiger denn je.
Die traurige Wahrheit im Jahr 2025:
#218
218 Kinder – polizeilich bekanntes Hellfeld – erleben jeden Tag Vernachlässigung sowie emotionale, körperliche oder sexuelle Gewalt. Manche von ihnen überleben die Folgen dieser Misshandlungen nicht.
Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches höher!
WAS WIR ERREICHEN WOLLEN.
Der Deutsche Kinderverein e.V. will bundesweit als kompetente Leitstimme eine Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft, aber auch bei Medien, Politik, Justiz, Jugendämtern und Kinderschützern für das Thema Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch erreichen.
UNSERE EXPERTISE.
Der Deutsche Kinderverein e. V. gründet seine Arbeit auf fundierter fachlicher Expertise aus Wissenschaft, Heilpädagogik, Justiz, Medizin, Sozialpädagogik, systemischer Familientherapie und therapeutischen Übergangshilfen. Mit Expertinnen und Experten aus diesen Bereichen arbeiten wir eng und kontinuierlich zusammen.
Unsere Ziele:
Kinderschutz muss zum Pflichtfach werden in der Erzieherausbildung, im Studium Soziale Arbeit, in der Pädagogik/Erziehungswissenschaft, in der Ausbildung für das Familiengericht, in der Ausbildung von Kinderärzten, für Verfahrensbeistände und Sachverständige.
Valide Evaluation von Jugendhilfemaßnahmen für Jugendämter und freie Träger.
Bessere finanzielle Ausstattung und Aufstockung der personellen Ressourcen (Fachkräfte) der Jugendämter.
Fallobergrenzen für Mitarbeiter des Jugendamtes.
Flächendeckende Platzierung von Kinderschutzambulanzen; bestehende Kinderschutzambulanzen müssen mit mehr Personal ausgestattet werden.
Amt eines Kinderschutzbeauftragten auf Bundes- und Landesebene einrichten.
Kinderrechte ins Grundgesetz.
Kinderschutz vor Datenschutz.
Kindzentrierte Hilfen statt elternzentrierte Hilfen.
Kindgerechte Auftritte in jedem Jugendamt, insbesondere zum Thema:
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Recht jeden Kindes auf Information und Beteiligung (§ 8 Abs. 1 SGB VIII)
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Recht jeden Kindes auf vertrauliche Beratung in Notsituationen (§ 8 Abs. 3 SGB VIII)
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Recht jeden Kindes auf Inobhutnahme ohne Angabe von Gründen (§ 42 SGB VIII)

