Essen, 25.01.2018. Im Freiburger Missbrauchsfall, der mittlerweile hohe Wellen in ganz Deutschland schlägt, hat der Deutsche Kinderverein e.V. mit Sitz in Essen nun Anzeige gegen die bisher in dieser Sache tätigen Richter und Behördenvertreter erstattet. Der Vorwurf: Verdacht der Rechtsbeugung und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.

„Der Staat ist berechtigt und sogar verpflichtet, in die Autonomie elterlichen Handelns einzugreifen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist“, erklärt Rainer Rettinger, der Geschäftsführer des Vereins. „Warum mehrere Gerichte trotz Warnungen von Polizei und Jugendamt das Opfer zurück in die Familie geschickt haben, muss geklärt werden“, so der Kinderschützer. Ebenso stellt sich die Frage, warum der Junge zu keinem Zeitpunkt rechtsmedizinisch untersucht wurde.

Drei Jahre lang sollen die Mutter und ihr Lebensgefährte den Neunjährigen im Darknet zu Vergewaltigung und Missbrauch angeboten und damit ihren Lebensunterhalt bestritten haben, so der Vorwurf. Der Lebensgefährte hatte bereits wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-jährigen und Verbreitung von Kinderpornographie eine vierjährige Haftstrafe verbüßt. Nach dem Gefängnisaufenthalt erhielt der die Bewährungsauflage: er durfte sich Minderjährigen nicht nähern, bei der Mutter und ihrem Sohn zu verkehren war ihm untersagt. Wegen Verstoßes gegen diese Führungsauflagen wurde der Mann zu vier Monaten Haft verurteilt. Doch diese Strafe hat er nie angetreten, weil er Berufung einlegte. Das Jugendamt nahm das Kind in Obhut, das Familiengericht und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht schickten den Jungen jedoch zurück zur Mutter, wo der Missbrauch mutmaßlich weiterging. Seit September ist der Junge in einer Pflegefamilie untergebracht.

Es bedarf einer dringenden Aufklärung und gegebenenfalls einer strafrechtlichen Ahndung, ob das Martyrium dieses Jungen durch unsere Justiz verlängert wurde, so die Motivation des Deutschen Kindervereins.

„Dass die Staatssekretärin im Sozialministerium in Stuttgart und Abgeordnete für den Wahlkreis Breisgau, Bärbl Mielich (Grüne) und der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Joachim Lüblinghoff sich dann vor der unzutreffenden Aussage „Elternrechte vor Kinderrechte“ verstecken, ist alleine schon ein Skandal. Es reicht auch nicht aus, fassungslos zu sein und erst jetzt Forderungen zu stellen“, kritisiert Rainer Rettinger Aussagen von Politikern. „Es braucht vor allem konkretes politisches Handeln“, fordert Rettinger.

 

Deutscher Kinderverein e.V.:
 
Der Deutsche Kinderverein e.V. fordert gemeinsam mit dem renommierten Rechtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos grundlegende Veränderungen im Kinderschutz und neue Wege, wie dem Thema Kindesmisshandlung schnell und effektiv begegnet werden kann. Des Weiteren fordern die Kinderschützer eine valide Evaluation von Jugendhilfemaßnahmen für Jugendämter und freie Träger, Veränderungen des Heilberufe- und des Bundeskinderschutzgesetzes, sowie eine funktionierende Vernetzung zwischen Jugendamt, Polizei und Justiz. Ziel sollte es beispielsweise sein, unter Kinderärzten einen interkollegialen Austausch zu ermöglichen, um dem Phänomen des „Doktor-Hoppings“ begegnen zu können. Überdies sollte es gesetzlich normiert werden, dass Jugendamtsmitarbeiter und Kinderschützer rechtsmedizinisch geschult werden.
 
Mit TV- und Radiospots, Kampagnen und Veranstaltungsreihen will der Deutsche Kinderverein e.V. die breite Öffentlichkeit für das Thema Kindesmisshandlung sensibilisieren und ein Bewusstsein dafür schaffen.