Kritik an Solingen-Berichterstattung von RTL und BILD

Solingen. Der gewaltsame Tod von fünf kleinen Kindern und das kaum ermessbare Leid des überlebenden Bruders erschüttern die Gesellschaft. Jedes der Kinder wurden mutmaßlich von der eigenen Mutter betäubt und erstickt, die danach versucht hat, sich auch das eigene Leben zu nehmen. Medienberichte sind in solchen Fällen unverzichtbar, auch weil eine informierte Öffentlichkeit hilft, Notlagen von Kindern zu erkennen und die zahlreichen Mängel im Kinderschutz in den Fokus der Politik zu rücken.

Der Deutsche Kinderverein kritisiert, wie der private Fernsehsender RTL einen Schulfreund des Elfjährigen und einzig überlebenden Kindes der Solinger Familie interviewt und dabei den Schutz der Identität des Jungen missachtet hat. Unzulässig sei auch, dass die Bildzeitung angebliche Whatsapp-Nachrichten des überlebenden Jungen verschickt haben soll. „Das Verhalten widerspricht dem Ethos des Pressekodex“, so Rettinger. Mehrere Beschwerden sind beim Deutschen Presserat eingegangen, in sozialen Medien wurden RTL und BILD angegriffen, Teile ihrer Online-Berichterstattung nahmen sie aus dem Netz.

 

Berichterstattung braucht Maß, Respekt und zugleich Aufklärung. Im Fall Solingen wurden Grenzen überschritten, erklärt Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Deutschen Kindervereins e.V.: „Das ist von Medien verursachte Kindeswohlgefährdung. Hier werden Kinder als Objekte vermarktet, ihr Leid wird missbraucht“, kritisiert Rettinger. „Das ist nicht zu rechtfertigen, denn es geht allein um Sensation, Auflage und Reichweite. Journalismus, der auf reißerische Effekte setzt, verspielt Vertrauen in die Medien und trägt zum Leid der Betroffenen bei.“

Statt auf Kosten von Kindern die Quote zu erhöhen, erwarten wir eine seriöse Berichterstattung der Medien. Fragen gibt es genug: Hat das Jugendamt die Kinder und ihre Mutter fachgerecht und ausreichend unterstützt?  Wie sind die Väter einbezogen und beraten worden? Hat das Jugendamt den Kontakt zu allen sechs Kindern der alleinerziehenden Frau gehalten, wie konkret hat es sich von ihrem Wohl überzeugt? Welche Rolle haben die Strafverfolgungsbehörden in diesem Fall? Beruht die Feststellung, dass keine Anzeichen einer „Kindeswohlgefährdung“ vorlagen, auf einer intensiven Betreuung der sechs hilfebedürftigen Kinder oder geht es hier reflexhaft um den Selbstschutz einer staatlichen Behörde?