Am 20. November dieses Jahres feiert die UN-Kinderrechtskonvention ihr 30-jähriges Jubiläum. Die von Deutschland im Jahr 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention regelt eindeutig, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes „vorrangig“ zu berücksichtigen ist, gleich ob es um die Gesetzgebung, um Entscheidungen der Justiz, die öffentliche Verwaltung oder freie Träger geht.
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Grauzone Kindeswohl
Ein Kommentar von Rudi Grande.