Fragen und Antworten aus dem Artikel der Rheinischen Post und Westdeutsche Zeitung:

 

Wird der Deutsche Kinderverein den Prozess (die Prozessberichterstattung) in Mönchengladbach mitverfolgen?

Wir werden die Berichterstattung genau auswerten. Erst sollen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft einem der beiden leiblichen Väter schon früher Hämatome und blaue Flecken an Fabio aufgefallen sein. Dann kam es zur ungeklärten Schädelverletzung des jüngeren Kindes und einer Meldung ans Jugendamt. Nicht einmal zwei Wochen später meldete der Kindergarten dem Jugendamt auffällige Hämatome an Fabios Oberarm. Anstatt das Kind daraufhin im Kindergarten zu befragen und in der Kinderschutzmedizin zur Ganzkörperuntersuchung vorzustellen, wenigstens aber den weiteren Besuch des Kindergartens durch einen Schutzplan zu sichern, erfolgte erst einige Tage später nur ein Hausbesuch des Jugendamtes. Es kam, was kommen musste: Fabio wurde nicht mehr in den Kindergarten gebracht, die blauen Flecken waren nicht mehr zu sehen und die Kinder berichteten in dieser Umgebung auch nichts von Misshandlungen. Dass der Befund “keine Kindeswohlgefährdung” ein Fehlschluss und die Schutzmaßnahmen unzureichend waren, dafür hat Fabio mit dem Leben bezahlt. Wir hoffen auf ehrliche und öffentliche Aufarbeitung der Jugendhilfe: Wie erklärt sich solch ein Vorgehen – fehlende Richtlinien, unzureichendes Fachwissen, zu hohe Fallzahlen und unzureichende Ausstattung der Fachkräfte?

 

Welche Fälle von Misshandlung und Missbrauch haben Sie derzeit im Blick?

Wir erhalten nahezu jeden Tag Kenntnis von furchtbaren Fällen, der letzte Fall den wir intensiv beobachten, betrifft den zweijährigen totgeschlagenen Jungen aus Querfurt, der offenbar auch massiv missbraucht wurde. Aber auch die Aufarbeitung der organisierten Missbrauchsfälle auf dem Campingplatz in Lügde und in einem Gartenhaus bei Münster haben wir im Blick, weil hier das Versagen staatlicher Institutionen über Jahre das unvorstellbare Leid zahlreicher Kinder nach sich zog. Hier wird sehr deutlich, dass es erhebliche Neuerungen in Ausbildung und Studium, angesichts der bislang nachweislich unzureichenden Qualifikation derer, die sich für den Schutz von Kindern einsetzen, geben muss. Deswegen fordern wir, dass Kinderschutz zum Pflichtfach wird in der Erzieherausbildung, im Studium Soziale Arbeit, in der Pädagogik/Erziehungswissenschaft, in der Ausbildung für das Familiengericht, im Psychologiestudium, in der Ausbildung von Kinderärzten, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen.