Wollen Sie sich dafür stark machen, dass das Amt des Unabhängigen Beauftragten neben sexuellem Kindesmissbrauch künftig auch physische und psychische Gewalt gegen Kinder ins Visier nimmt?
Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist ein Verbrechen und ein Anschlag auf die Seele der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Für die CDU haben Kindeswohl und Kindesschutz daher oberste Priorität. Wir stellen konsequent Opferschutz vor Täterschutz. Ich verstehe den Kampf gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen als prioritäre Daueraufgabe für unsere Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund hat das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs eine hohe Bedeutung. Unbestritten ist, dass neben sexuellem Missbrauch auch physische und psychische Gewalt einen großen Schaden in Kinderseelen anrichtet. Daher sollte die Frage einer Erweiterung des Aufgabenbereichs intensiv erörtert werden.
Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass in der Erzieherausbildung, im Studium Soziale Arbeit, in der Pädagogik/Erziehungswissenschaft, in der Ausbildung für das Familiengericht, im Psychologiestudium, in der Ausbildung von Kinderärzten, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen „Kinderschutz“ als Pflichtfach eingeführt wird?
Ich halte einen umfassenden Ansatz, der den Schutz von Kindern in den Mittelpunkt stellt, für essenziell. Hinsehen und Helfen ist enorm wichtig. Kindesmissbrauch ist nicht immer leicht zu erkennen. Vor diesem Hintergrund spielt auch die Qualifizierung all jener, die mit Kindern zu tun haben, eine große Rolle. Als CDU und CSU haben wir in unserem Regierungsprogramm festgelegt, dass Kinderschutz zum Pflichtfach für alle werden muss, die mit Kindern arbeiten: in der Erzieherausbildung, im Studium Soziale Arbeit, in der Pädagogik, in der Ausbildung für das Familiengericht, im Psychologiestudium und in der Ausbildung von Kinderärzten.
Wollen Sie sich angesichts der Verantwortung des Staates, Kinder und Jugendliche in unserem Land vor Gewalt zu schützen, für die dringend benötigte bessere Ausstattung der Jugendämter in puncto Personalstärke, Digitalisierung und Mobilität einsetzen?
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll ein besserer Kinder- und Jugendschutz gewährleistet werden. Die Kooperation im Kinderschutz wird erheblich verbessert. Auch das Zusammenwirken von Jugendamt, Jugendstrafjustiz, Strafverfolgungsbehörden und Familiengerichten im Kinderschutz wird gestärkt. Eine bessere Ausstattung der für den Kinderschutz wichtigen Jugendämter mit Personal, in punkto Digitalisierung und Mobilität ist sehr zu befürworten. Allerdings liegt die finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendämter in der Zuständigkeit der Kommunen.