Der Deutsche Kinderverein will eine grundlegende Veränderung des Kinderschutzes in der Bundesrepublik erreichen.   So schlagen die Kinderschützer Veränderungen des Heilberufe- und des Bundeskinderschutzgesetzes vor. Ziel sollte es sein, unter Kinderärzten einen interkollegialen Austausch zu ermöglichen, um dem Phänomen des „Doktor-Hoppings“ begegnen zu können. Familien, die ihre Kinder misshandeln, wechseln häufig den Kinderarzt, um so die Gewalt zu verschleiern. Bislang hindern der Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht die Mediziner, sich mit ihren Kollegen sich zu besprechen. Übergriffe auf Kinder bleiben so aber lange Zeit unentdeckt.  

Gemeinsam mit der Politik will man zusammen neue Wege konzipieren, wie dem Thema Kindesmisshandlung schnell und effektiv begegnet werden kann.  

Zusätzlich sollte eine Reaktionspflicht für Mediziner eingeführt und das Bundeskinderschutzgesetz geändert werden, schlägt Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Deutschen Kindervereins, vor. So bald nur der leiseste Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht, müssten die Ärzte auch einschreiten. Außerdem muss jedes Kind, dem Gewalt zugefügt wurde,  rechtsmedizinisch untersucht werden. In Hamburg ist dies bereits gesetzlich geregelt und auch praktiziert.  

Überdies sollte es gesetzlich normiert werden, dass Jugendamtsmitarbeiter und andere Kinderschützer rechtsmedizinisch geschult werden. Zudem fordert der Deutsche Kinderverein eine valide Evaluation von Jugendhilfemaßnahmen für Jugendämter und freie Träger. „Wir plädieren auch für eine bundesweite Kampagne, die über das Schütteltrauma aufklärt und aufzeigt, wie gefährlich es ist, einen Säugling so zu behandeln“, erklärte Professor Tsokos, Rechtsmediziner der Charité Berlin.

„Mit all diesen Maßnahmen wollen wir mit konkreten Projekten den Kindern helfen, und dazu beitragen, dass immer weniger Kinder an Misshandlung leiden müssen“, so die Kinderschützer.