GEGEN KINDESMISSHANDLUNG.
FÜR DIE RECHTE VON KINDERN.

#COURAGE

Sie werden getreten, geschlagen, gequält, und jeden dritten Tag stirbt eines von ihnen. Mitten unter uns. Kindesmisshandlung ist immer noch trauriger Alltag in unserem Land: Jeden Tag werden 12 Kinder krankenhausreif geschlagen und müssen damit (über) leben. In jeder Schulklasse sitzen 1 – 2 Kinder, die sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben. Das bewegt und berührt uns.

Grundlage unseres Handelns bildet die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989. Wir finden, diese Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Mit besonderem Augenmerk auf Artikel 19, der sich gegen Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung und sexuelle Gewalt von Kindern äußert.

Kinderschutz ist einer der größten sozialen Baustellen in unserem Land. Jugendämter sind mehr auf Reparatur als auf Prävention ausgelegt, es fehlt an bundesweit gültigen Standards, es mangelt am Austausch und an der Qualifizierung und Ausbildung der unterschiedlichen Akteure. Strukturen, die diese Katastrophen zulassen, müssen so geändert werden, dass der Staat seinem Auftrag zum Kinderschutz gerecht wird. Kinderschutz darf sich nicht zwischen Faszination und Empörung, zwischen Desinteresse und Unkenntnis bewegen. Eine grundlegende Revision, Verbesserung und Neuausrichtung des Kinderschutzes, orientiert an den Rechten, Bedürfnissen und Belastungen misshandelter und sexuell missbrauchter Kinder ist notwendiger denn je.

Die traurige Wahrheit:

2022

101 getötete Kinder

83 Kinder starben vor ihrem sechsten Geburtstag. In 92 Fällen erfolgte ein Tötungsversuch.

4281 Misshandlungen erfasste die offizielle Polizeiliche Kriminalstatistik. Zwölf Kinder müssen täglich in Folge von Misshandlungen in Krankenhäuser.

Sexuelle Gewalt:

Laut PKS sind im Jahr 2022 die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch mit 15.520 Fällen auf einem gleichbleibend hohen Niveau wie in 2021 (15.507). Einen Anstieg um 10,3 % auf über 48.800 Fälle gab es bei den Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. Laut PKS 2022 hat sich auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen und jugendpornografische Inhalte besaßen, herstellten, erwarben oder insbesondere über die sozialen Medien weiterverbreiteten, in Deutschland seit 2018 mehr als verzwölffacht – von damals 1.373 Tatverdächtigen unter 18 Jahren auf 17.549 Tatverdächtige (davon 5.553 Kinder unter 14 Jahren und 11.996 Jugendliche über 14 Jahre) in 2022. Das Dunkelfeld insgesamt und auch der Anteil an Straftaten, von denen die Polizei keine Kenntnis erhält, ist um ein Vielfaches größer.

WAS WIR ERREICHEN WOLLEN.

Der Deutsche Kinderverein e.V. will bundesweit als kompetente Leitstimme eine Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft, aber auch bei Medien, Politik, Justiz, Jugendämtern und Kinderschützern für das Thema Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch erreichen.

Als Impulsgeber übernimmt er die Aufgabe als Kinderschutz-Lobbyist. Grundlage bildet Paragraph 19 der UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989, der Maßnahmen vorsieht zum Schutz vor körperlicher oder geistiger Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung und sexueller Gewalt.

Unsere Ziele:

Kinderschutz muss zum Pflichtfach werden in der Erzieherausbildung, im Studium Soziale Arbeit, in der Pädagogik/Erziehungswissenschaft, in der Ausbildung für das Familiengericht, in der Ausbildung von Kinderärzten, für Verfahrensbeistände und Sachverständige.
Valide Evaluation von Jugendhilfemaßnahmen für Jugendämter und freie Träger.
Bessere finanzielle Ausstattung und Aufstockung der personellen Ressourcen (Fachkräfte) der Jugendämter.
Fallobergrenzen für Mitarbeiter des Jugendamtes.
Flächendeckende Platzierung von Kinderschutzambulanzen; bestehende Kinderschutzambulanzen müssen mit mehr Personal ausgestattet werden.
Amt eines Kinderschutzbeauftragten auf Bundes- und Landesebene einrichten.
Kinderrechte ins Grundgesetz.
Kinderschutz vor Datenschutz.
Kindzentrierte Hilfen statt elternzentrierte Hilfen.
Kindgerechte Auftritte in jedem Jugendamt, insbesondere zum Thema:
  1. Recht jeden Kindes auf Information und Beteiligung (§ 8 Abs. 1 SGB VIII)
  2. Recht jeden Kindes auf vertrauliche Beratung in Notsituationen (§ 8 Abs. 3 SGB VIII)
  3. Recht jeden Kindes auf Inobhutnahme ohne Angabe von Gründen (§ 42 SGB VIII)
Einrichtung von unabhängigen, deutschlandweiten Ombudstellen.
Zertifizierung von Jugendämtern und freien Trägern.
Weitere Infos siehe hier: https://bit.ly/2WFLYca
Aufklärung, Information, Sensibilisierung der Politik, Öffentlichkeit und relevanter Institutionen.