Qualifizierung und Verifizierung der Jugendämter und freien Träger zur Verbesserung der Betreuung von Opfern von Kindesmisshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland

Am 19. März 2015 übergab der Deutsche Kinderverein Familienministerin Manuela Schwesig ein Konzept des Deutschen Kindervereins und des TÜV Rheinland zur Qualifizierung und Verifizierung der Jugendämter und freien Träger.

„ Geprüftes Qualitätsmanagement gegen Kindesmisshandlung“

Berlins Jugendämter werden der Gewalt in Familien nicht mehr Herr, berichtet die Berliner Morgenpost vom 3. Januar 2015. Teilweise muss ein Mitarbeiter mehr als 100 Familien betreuen, diese fortdauernde, permanente Überlastung der Jugendämter scheint deutschlandweit zu gelten. Dies gilt insbesondere für die Allgemeinen sozialen Dienste (ASD). Während der Gesetzgeber in der Konsequenz der Misshandlungsfälle im Jahr 2011 die Vorschrift den § 55 Abs. 2 SGB VIII geändert und eine Fallobergrenze für Beistandschaften, Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften (50 Fälle) eingeführt hat, fehlt eine solche Fallobergrenze für Mitarbeiter des ASD. Obwohl in den vergangenen Jahren Personal in den ASD der Jugendämter aufgestockt wurde, stiegen die Fallzahlen und die personelle Belastung der Mitarbeiter.

So fordert der Deutsche Kinderverein mit Blick auf die vielen Kindesmisshandlungen verbindliche Dokumentationen und Standards für alle, die sich im Kinderschutz bewegen. Es darf nicht sein, dass es wenig gesetzliche Vorschriften gibt, aber erheblichen Ermessensspielraum für Jugendamt-Mitarbeiter. Alle Todesfälle, die sich in den letzten sieben Jahren ereignet haben, wurden von freien Trägern der Jugendhilfe und den zuständigen Jugendämtern betreut!

563 Jugendämter in Deutschland arbeiten alle unterschiedlich. Alle ohne einheitliche Standards und Verfahren. Eine valide Evaluation von Jugendhilfemaßnahmen findet flächendeckend nicht statt. Es gibt keine Meldepflicht im Kinderschutzgesetz für Kinder- und Jugendärzte, Kindergärten, Schule und Jugendhilfe. Hier fordert der Deutsche Kinderverein dringend Veränderungen. Es ist daher zwingend notwendig, in diesem Zusammenhang eine Qualitätssicherung innerhalb der Jugendämter und freien Träger sicher zu stellen.