{"id":1120,"date":"2016-05-09T11:15:11","date_gmt":"2016-05-09T09:15:11","guid":{"rendered":"http:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/?page_id=1120"},"modified":"2024-08-27T23:11:15","modified_gmt":"2024-08-27T21:11:15","slug":"satzung-auszug","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/satzung-auszug\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 hundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-overflow:visible;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"--awb-bg-size:cover;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung<\/strong><br \/>\n<strong> Deutscher Kinderverein e.V.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Name des Vereins lautet \u201eDeutscher Kinderverein e.V.\u201c<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in Essen, Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/p>\n<p>Grundlage der T\u00e4tigkeit ist ein humanistisches ganzheitliches Menschenbild. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von gesch\u00e4digten, benachteiligten und kranken Kindern sowie deren Angeh\u00f6rigen. Zum Vereinszweck geh\u00f6ren s\u00e4mtliche zur Erreichung der vorstehenden Ziele geeignete T\u00e4tigkeiten im Rahmen der Grenzen dieser Satzung.<\/p>\n<p>Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr benachteiligte, misshandelte und kranke Kinder und Jugendliche,<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Gewalt-Ambulanzen und Kinderschutzzentren<\/p>\n<p>Reale Umsetzung der den Kindern auf der Grundlage der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 20.11.1989 zustehenden Rechte<\/p>\n<p>Aufbau einer Vernetzung und Zusammenarbeit mit Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit, politischen Entscheidungstr\u00e4gern sowie Beh\u00f6rden auf kommunaler Landes- und Bundesebene mit dem Ziel der Erreichung einer zunehmenden internationalen Vernetzung,<\/p>\n<p>Aufbau und Unterhaltung eines Zentrums f\u00fcr therapeutische Arbeiten mit benachteiligten, misshandelten, kranken und sonst hilfsbed\u00fcrftigen Kindern,<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Aufkl\u00e4rung \u00fcber jede Art von Gewalt, Anwendung, Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern; Mitwirkung bei der Schaffung von Schutzma\u00dfnahmen zur Erreichung der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere zu Artikel 19,<\/p>\n<p>F\u00f6rderung von Therapien durch Kultur und p\u00e4dagogische Angebote.<\/p>\n<p>Der Verein ist \u00fcberkonfessionell, \u00fcberparteilich und weltanschaulich nicht gebunden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a03 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nMittel des Vereines d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines. Die Mitglieder der Vereinsorgane haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen und Aufwendungen. F\u00fcr den Zeitaufwand der Mitglieder der Vereinsorgane kann die Mitgliederversammlung eine in ihrer H\u00f6he angemessene Verg\u00fctung beschlie\u00dfen.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die Grundlagen, den Zweck und die Ziele des Vereins gem\u00e4\u00df \u00a7 2 uneingeschr\u00e4nkt anerkennt. Der Vorstand kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden den schriftlichen Aufnahmeantrag ablehnen. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>Es werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben. \u00dcber die F\u00e4lligkeit und H\u00f6he entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind: der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt den Vorstand f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand\u00a0 besteht aus mindestens 2 bis maximal 4 Personen. Tritt ein Vorstand vor Ablauf seiner Amtszeit zur\u00fcck, so kann der Vorstand vor\u00fcbergehend bis zu den Neuwahlen einen Nachfolger bestimmen, die Mindestzahl der Vorstandsmitglieder darf nicht unterschritten werden.<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus\u00a0 dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder Vorsitzende Vorstand ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt, die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein jeweils mit einem vorsitzenden Vorstandsmitglied. Die Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschl\u00fcsse des Vorstands gebunden.<br \/>\nEr\u00a0 fasst Beschl\u00fcsse\u00a0 mit einfacher Mehrheit, hier\u00fcber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<br \/>\nDer Vorstand ist f\u00fcr alle Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich und f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der Vorstand ist berechtigt, einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\u00a0 mit der Erledigung der laufenden Vereinsgesch\u00e4fte zu betrauen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand l\u00e4dt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen) zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei\u00a0 ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschl\u00fcsse. Satzungs\u00e4nderungen, eine \u00c4nderung des Vereinszwecks sowie eine Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung,<br \/>\nWahl des Vorstandes,<br \/>\nWahl der Rechnungspr\u00fcfer,<br \/>\nFestsetzung der H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages,<br \/>\nBeschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, die einer zweidrittel Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder bed\u00fcrfen; darunter fallen auch Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen\u00a0 in \u00a7 2 dieser Satzung,<br \/>\nBeschluss \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung, die einer zweidrittel Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder bedarf.<br \/>\nDer Vorstand hat unverz\u00fcglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde fordern.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Beirat<\/strong><\/p>\n<p>Zur Beratung und Unterst\u00fctzung des Vorstandes kann ein Beirat berufen werden. Die Berufung in diesen, die Abstimmung mit dem Vorstand und seine Vertretung vor dem Vorstand, werden durch eine gesonderte Gesch\u00e4ftsordnung geregelt, die der Vorstand aufstellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Dauer des Gesch\u00e4ftsjahres wird von der Mitgliederversammlung ein Rechnungspr\u00fcfer gew\u00e4hlt, der nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren darf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung \/ Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Charit\u00e9 Berlin, Universit\u00e4tsmedizin Berlin mit dem Verwendungszweck \u201eSpendenkonto Gewaltschutzambulanz \u2013 Innenauftrag 615 00 911, Au\u00dfenstandort Turmstra\u00dfe 21, Haus N, 10559 Berlin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Versammlungsleiter\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Protokollf\u00fchrer<\/strong><br \/>\n<strong> Dr. Sebastian Schmidt\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Rainer Rettinger<\/strong><\/p>\n<p><strong>13. Mai 2017<\/strong><\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1120","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1120","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1120"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1120\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/deutscher-kinderverein.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1120"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}