Kinderrechte gehören in´s Grundgesetz!

Der Deutsche Kinderverein mit Sitz in Essen erinnert heute, am 20. November 2014, zum 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention daran, die darin enthaltenen 54 Artikel als politisches und gesellschaftliches Leitbild in Deutschland zu etablieren und sich für Kinderfreundlichkeit und Chancengleichheit einzusetzen. Noch immer ist es mit den Rechten der Kinder nicht zum Besten bestellt und selbst die Vereinten Nationen haben Fortschritte bei der Umsetzung in Deutschland angemahnt. Lang ist die Liste der Versäumnisse und der hiermit korrespondierenden Forderungen des UN-Ausschusses.

Kinderrechte, so Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Deutschen Kindervereins, gehören ins Grundgesetz. Dass Kinder eine eigenständige Würde und Persönlichkeit besitzen, ist nicht vollständig in allen gesellschaftlichen Bereichen zur Kenntnis genommen worden. Existenz und Inhalte der UN-Kinderechtskonvention sind bisweilen einschlägigen staatlichen Stellen nicht im Detail bekannt. Auch in der Rechtspraxis fristen die Regelungen der Konvention ein Schattendasein.

Besonders mit Blick auf die vielen Kindesmisshandlungen in unserem Land sieht der Deutsche Kinderverein dringend Änderungsbedarf. So heißt es im Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Gilt dieses unverbrüchliche Menschenrecht erst ab dem 18. Lebensjahr?

153 Kinder sind im letzten Jahr in Deutschland an den Folgen ihrer Misshandlung gestorben. Mit 153 Kreuzen erinnert der Deutsche Kinderverein seit dem Weltkindertag in diesem Jahr in Großstädten wie Ulm, Leipzig, Dresden und vor dem Reichstag in Berlin an das Schicksal dieser jungen und jüngsten Gewaltopfer. Immer mehr Kinder in Deutschland leben ein Leben voller Misshandlungen. Täglich gibt es 40 Fälle von Missbrauch. Sie werden geschlagen, getreten, gequält und fast jeden zweiten Tag stirbt eines von Ihnen – mitten unter uns. „Dass diese Zahlen seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau stagnieren, muss uns alle wachrütteln“, so Rainer Rettinger. Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen wäre ein erster Schritt, um diesen Kindern zu helfen, so Rettinger weiter. Eine Grundgesetzänderung hätte hier eine große Signalwirkung – sowohl in der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Rechten der Kinder, als auch bei der Beurteilung von Schutz- und Teilhaberechten von Kindern und Jugendlichen durch Jugendämter und Gerichte.

Kindesmisshandlung und damit auch Kinderrechte dürfen weder von der Politik und Justiz, noch von der Gesellschaft ignoriert werden.