Umfrage zeigt: internationales Kinderrecht ist weitgehend unbekannt

Es ist Wahlkampf und in solchen Zeiten hat eines Hochkonjunktur: Plakate. Die Parteien scheuen dabei allzu konkrete Themen und bleiben lieber allgemein und unverbindlich. Ganz anders der Deutsche Kinderverein e.V. Er setzt sich für eine grundlegende Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland ein und fordert vor allem wirksamere Maßnahmen gegen Kindesmisshandlung. Die Kampagne, die der Verein dem politischen Wahlkampf entgegensetzt, kann man nicht missverstehen: „Kinderrechte gehören nicht ins Wahlprogramm. Sie gehören ins Grundgesetz“, heißt es auf dem neuesten Plakat der Kinderschützer.

„In unserem Grundgesetz hat eine Vielzahl von Zielen Aufnahme gefunden, so etwa  der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oder der Tierschutz“, sagt Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Deutschen Kindervereins. „Kinderrechte finden sich hingegen ausdrücklich nicht im Grundgesetz.“ Dass sich das ändern sollte, scheint mittlerweile auch in der Politik weitgehend Konsens zu sein: nach SPD und Grünen haben jetzt auch CDU und CSU die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Die für Grundgesetzänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat könnte also stehen. „Der Deutsche Kinderverein begrüßt das Einsehen der Parteien und hofft, dass dies keine leeren Wahlversprechen sind“, erklärt Rettinger.

58 Prozent der Deutschen sprechen sich dafür aus, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Das hat eine repräsentative Umfrage ergeben, die der Deutsche Kinderverein Anfang Mai vom Online-Meinungsforschungsinstitut YouGov durchführen ließ. Von mehr als 2000 befragten Bundesbürgern erklärten nur 30 Prozent, gegen eine solche Verfassungsänderung zu sein, 12 Prozent zeigten sich unentschieden. Laut der Umfrage meinen zudem 54 Prozent der Befragten, bei politischen Entscheidungen in Deutschland würden die Interessen und das Wohl der Kinder eher nur „in unzureichendem Maße“ berücksichtigt.

Seit mehr als 25 Jahren hat die UN-Kinderrechtskonvention Gültigkeit. Hier sind etwa das Recht auf Gesundheit, auf Bildung oder auf Spiel und Freizeit verbrieft. Nach Angaben des Kindervereins erklärten bei der Online-Umfrage 28 Prozent der Deutschen, die UN-Kinderrechtskonvention nicht zu kennen, fast zwei Drittel haben von deren Inhalt keine genaue Vorstellung. „Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig es ist, dass der Gesetzgeber die Interessen von Kindern endlich auch verfassungsrechtlich absichert“, erklärt Rainer Rettinger. Es ist Zeit, so der Deutsche Kinderverein, für sinnvolle Politik.