Die UN-Kinderrechtskonvention feiert am 20. November 2015 ihr 26-jähriges Bestehen. In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Kinderverein mit Sitz in Essen grundlegende Veränderungen im Kinderschutz. Seit seiner Gründung setzt sich der Kinderverein für die Rechte von misshandelten Kindern ein. Artikel 19 der UN-Konvention bildet dazu die Grundlage.

So schlagen die Kinderschützer Veränderungen des Heilberufe- und des Bundeskinderschutzgesetzes vor. Ziel sollte es sein, unter Kinderärzten einen interkollegialen Austausch zu ermöglichen, um dem Phänomen des „Doktor-Hoppings“ begegnen zu können. Familien, die ihre Kinder misshandeln, wechseln häufig den Kinderarzt, um so die Gewalt zu verschleiern. Bislang hindern der Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht die Mediziner, sich mit ihren Kollegen sich zu besprechen. Übergriffe auf Kinder bleiben so aber lange Zeit unentdeckt. Außerdem muss jedes Kind, dem Gewalt zugefügt wurde,  rechtsmedizinisch untersucht werden. In Hamburg ist dies bereits gesetzlich geregelt und auch praktiziert.

Überdies sollte es gesetzlich normiert werden, dass Jugendamtsmitarbeiter und andere Kinderschützer rechtsmedizinisch geschult werden. Zudem fordert der Deutsche Kinderverein eine valide Evaluation von Jugendhilfemaßnahmen. „Es darf nicht sein, dass es erheblichen Ermessensspielraum für Jugendamtsmitarbeiter gibt und alle in Deutschland unterschiedlich arbeiten, ohne einheitliche Standards und Verfahren. Dies gilt in gleichem Maße für freie Träger in Deutschland. „Auch deshalb haben wir einen Vorschlag zur Qualifizierung und Verifizierung von Jugendämtern und freien Trägern in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland der Familienministerin Manuela Schwesig übergeben“, so Rainer Rettinger, Geschäftsführer des Deutschen Kindervereins. Dabei geht es nicht um eine pauschale Verurteilung von Jugendämtern und freien Trägern, aber Kinder dürfen niemals Grundlage für lukrative Geschäfte sein. Wir alle sind in der Verpflichtung Kinder zu schützen, so Rettinger weiter.

2014 starben 108 Kinder in Deutschland an den Folgen von Misshandlung, insgesamt gab es weitere 81 Tötungsversuche. Jeden Tag werden 12 Kinder krankenhausreif geschlagen. Immer mehr Kinder in Deutschland führen ein Leben voller Misshandlungen. Sie werden geschlagen, getreten, gequält und fast jeden zweiten Tag stirbt eines von ihnen – mitten unter uns.

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Dass Kinder eine eigenständige Würde und Persönlichkeit besitzen, ist nicht vollständig in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen zur Kenntnis genommen worden. Existenz und Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention sind bisweilen selbst einschlägigen staatlichen Stellen nicht im Detail bekannt. Auch in der Rechtspraxis fristen die Regelungen der Konvention ein Schattendasein.

Eine Grundgesetzänderung hätte hier zweifellos eine erhebliche Signalwirkung– sowohl in der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Rechten der Kinder, als auch bei der Beurteilung von Schutz- und Teilhaberechten von Kindern und Jugendlichen durch Jugendämter und Gerichte.